
KOMPASS-Förderprogramm
Mit dem KOMPASS Förderprogramm können Solo-Selbstständige ihre Weiterbildung finanzieren lassen. Wir machen den Antragsprozess für dich so unkompliziert wie möglich.
Kommst du für die Förderung in Frage?

Mit dem KOMPASS Förderprogramm können Solo-Selbstständige ihre Weiterbildung finanzieren lassen. Wir machen den Antragsprozess für dich so unkompliziert wie möglich.
Kommst du für die Förderung in Frage?
KOMPASS ist ein staatliches Programm, das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales ins Leben gerufen wurde. Das Ziel: Solo-Selbstständigen ermöglichen, sich beruflich weiterzubilden – ohne dabei finanziell ans Limit zu gehen. Was das für dich bedeutet: Du erhältst einen Zuschuss von bis zu 90% deiner Weiterbildungskosten – maximal jedoch 4.500 €. Du gehst dabei in Vorleistung und bekommst den Betrag nach erfolgreicher Bewilligung und Abschluss der Weiterbildung erstattet. Eines solltest du wissen: Über die tatsächliche Bewilligung der Förderung entscheidet ausschließlich die offizielle KOMPASS Anlaufstelle.

Vereinbare jetzt deinen unverbindlichen Beratungstermin. Wir schauen gemeinsam, ob du die Fördervoraussetzungen erfüllst und beantworten alle deine Fragen.
Im nächsten Schritt buchst du einen Termin bei einer der vielen offiziellen KOMPASS Anlaufstellen. Sobald deine Unterlagen geprüft wurden, bekommst du deinen KOMPASS Qualifizierungsscheck ausgestellt.
Nun kannst du starten – such dir dein Wunschtraining bei uns aus.
Sobald du deine Weiterbildung abgeschlossen hast, stellst du deinen Antrag bei der zuständigen Bewilligungsbehörde und erhältst bis zu 90 % der Nettokosten zurück.
In einem kurzen Call klären wir zusammen, ob du das KOMPASS-Programm für dein Training bei uns einsetzen kannst und was als nächstes zu tun ist. Locker & ohne Verpflichtung.

Das KOMPASS Förderprogramm ist für Solo-Selbstständige gedacht, die ihre Tätigkeit im Haupterwerb ausüben, mindestens seit 2 Jahren am Markt aktiv sind und nicht mehr als 1 Vollzeitäquivalent beschäftigen. Zusätzlich gilt: Eine Förderung ist nur dann möglich, wenn du innerhalb der letzten 12 Monate keinen KOMPASS-Zuschuss in Anspruch genommen hast.
Das können wir leider nicht garantieren – die endgültige Entscheidung liegt immer bei der offiziellen KOMPASS Anlaufstelle. Aber: Wenn du alle Voraussetzungen mitbringst, sind die Aussichten in der Regel sehr positiv.
Ja, du zahlst die Kosten zunächst selbst. Nach erfolgreicher Bewilligung und Abschluss der Weiterbildung wird dir der Förderanteil anschließend erstattet.
Nein. Über KOMPASS wird ausschließlich der Netto-Kurspreis bezuschusst. Die anfallende Umsatzsteuer (MwSt.) ist nicht Teil der Förderung.
Du erhältst einen Zuschuss von bis zu 90 %, maximal 4.500 €. Ein Rechenbeispiel: Der Nettopreis des Trainings beträgt 1.990 €. KOMPASS übernimmt davon 1.791 €. Du zahlst lediglich 199 € aus eigener Tasche. Die Umsatzsteuer wird gegebenenfalls zusätzlich fällig – abhängig davon, ob du vorsteuerabzugsberechtigt bist.
Mit einem Qualifizierungsscheck kannst du jeweils eine Weiterbildung fördern lassen. Eine erneute Förderung ist grundsätzlich frühestens nach Ablauf von 12 Monaten möglich.
Nein. Mit der Weiterbildung darfst du erst beginnen oder sie verbindlich buchen, nachdem der Qualifizierungsscheck ausgestellt wurde. Andernfalls verlierst du den Anspruch auf die Förderung.
Die Weiterbildung muss in der Regel spätestens 6 Monate nach Ausstellung des Qualifizierungsschecks abgeschlossen sein.
Nein. Über KOMPASS werden ausschließlich die reinen Kursgebühren (netto) bezuschusst. Nebenkosten wie An- und Abreise oder Übernachtung werden nicht gefördert.