HelloDesign®
Mosbacher Straße 9, 65187 Wiesbaden
info@hellodesign.de+49 151 420 18517

Digitale Barrierefreiheit. Wann ist eine Website barrierefrei?

Digitale Barrierefreiheit. Was man bei der Gestaltung von Websites und Apps beachten muss, um Teilhabe für Menschen mit Behinderung zu schaffen.

Digitale Barrierefreiheit – Was digitale Barrierefreiheit bedeutet

Digitale Barrierefreiheit bedeutet, die Gestaltung von Websites, Apps und anderen digitalen Medien so anzupassen, dass sie von allen Nutzerinnen und Nutzern, inklusive Menschen mit Behinderungen, ohne Einschränkungen genutzt werden können. Dazu gehören die Bereitstellung von Alternativen für visuelle und auditive Inhalte, die einfache Navigation und Bedienbarkeit sowie die Verständlichkeit und Zugänglichkeit der bereitgestellten Informationen. Das Ziel von Barrierefreiheit ist es, gleiche Zugangschancen zu digitalen Ressourcen zu schaffen und somit die Teilhabe aller Nutzergruppen am digitalen Leben zu ermöglichen.

Was ist digitale Barrierefreiheit?

Im Grund genommen handelt es sich hierbei um das Prinzip und gleichzeitig die Praxis. Digitale Inhalte, Technologien und Dienste so zu gestalten, dass sie von allen Menschen, unabhängig von ihren physischen oder kognitiven Fähigkeiten, genutzt werden können. Sie ermöglicht es, dass Personen mit unterschiedlichen Behinderungen – wie Sehbehinderungen, Hörbehinderungen, motorischen Einschränkungen oder kognitiven Beeinträchtigungen – auf digitale Ressourcen zugreifen, sie verstehen und bedienen können. Das beinhaltet zum Beispiel durch die Anpassung von Design, Struktur und Inhalt, den Einsatz von Screenreadern, Untertiteln, einfacher Navigation und verständlicher Sprache zu ermöglichen.

20% der Menschen haben eine Behinderung, die sie davon abhält, nicht barrierefreie Websites zu nutzen.

Welche Arten von digitaler Barrierefreiheit gibt es?

Für Sehbehinderte und Blinde

  • Text-zu-Sprache (Screenreader): Inhalte müssen von Screenreadern richtig gelesen werden können.
  • Alternativtexte für Bilder und Grafiken.
  • Anpassbare Schriftgrößen und Farbkontraste.
  • Klare Strukturierung der Inhalte durch Überschriften und Listen.

Für Gehörlose und Schwerhörige

  • Untertitel und Transkriptionen für audiovisuelle Medien.
  • Gebärdensprachvideos.
  • Visuelle Benachrichtigungen und Warnungen anstelle von rein akustischen Signalen.

Für Menschen mit motorischen Einschränkungen

  • Tastaturnavigation: Die Website/App sollte vollständig über die Tastatur bedienbar sein.
  • Lange Antwortzeiten für Interaktionen.
  • Touchscreen-Anpassungen für leichtere Bedienung.

Für Menschen mit kognitiven Einschränkungen

  • Einfache und klare Sprache.
  • Konsistente und vorhersehbare Navigation.
  • Vermeidung von übermäßig komplexen Aufgaben und Anweisungen.

Für Menschen mit Lernschwierigkeiten

  • Erklärungen von Fachbegriffen und Abkürzungen.
  • Klare visuelle Hinweise und Hilfestellungen.
  • Strukturierte, logische Anordnung von Inhalten.

Wann gilt eine Website / App als barrierefrei?

Kurz gefasst: Wenn sie so gestaltet ist, dass alle Menschen, einschließlich derjenigen mit verschiedenen Arten von Behinderungen, sie ohne Einschränkungen nutzen können. Hier sind die Schlüsselkriterien, die erfüllt sein müssen, damit eine Website als barrierefrei gilt:

Die WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) sind offizielle Empfehlungen, um Webinhalte barrierefrei zu gestalten. Die vier Grundprinzipien der WCAG 2.1 umfassen Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit.
  1. Wahrnehmbarkeit:

  • Inhalte sind auch für Sehbehinderte und Blinde zugänglich, z.B. durch Screenreader-Unterstützung und Alternativtexte für Bilder.
  • Audioinhalte bieten Untertitel oder andere Alternativen für Gehörlose und Schwerhörige.
  1. Bedienbarkeit:

  • Die Website kann vollständig mit der Tastatur (ohne Maus) bedient werden.
  • Ausreichend Zeit für die Interaktion mit dem Inhalt, insbesondere für Menschen mit motorischen oder kognitiven Einschränkungen.
  • Inhalte verursachen keine Anfälle, beispielsweise durch Vermeidung von blitzenden oder flackernden Lichtern.
  1. Verständlichkeit:

  • Klare und einfache Sprache, leicht zu verstehen.
  • Konsistente Navigation und Benutzeroberfläche.
  • Hilfestellungen bei Fehlereingaben und klare Anweisungen.
  1. Robustheit:

  • Kompatibilität mit verschiedenen Browsern, Bildschirmlesegeräten und anderen assistiven Technologien.
  • Einhaltung von Standards wie HTML und CSS, die eine korrekte und konsistente Darstellung auf verschiedenen Geräten sicherstellen.

Die WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) bieten verschiedene Konformitätsstufen (A, AA, AAA). Aktuell wird eine Website als barrierefrei angesehen, wenn sie allen Ansprüchen der Konformitätsstufe AA nachkommt. Die genauen Richtlinien dafür kannst Du hier nachlesen: Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)

Die WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) bieten verschiedene Konformitätsstufen (A, AA, AAA). Aktuell wird eine Website als barrierefrei angesehen, wenn sie allen Ansprüchen der Konformitätsstufe AA nachkommt.

Warum es wichtig ist, seine Website oder App barrierefrei zu gestalten

Seine Website oder App barrierefrei zu gestalten, dient nicht nur dazu, den gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen. Es bietet einige Vorteile, die im Folgenden näher erläutert werden.

Wem nutzt digitale Barrierefreiheit?

Menschen mit Behinderungen

In Deutschland leben laut dem Statistischen Bundesamt etwa 7,9 Millionen schwerbehinderte Menschen, was ungefähr 9,4% der Gesamtbevölkerung entspricht (Stand 2019). Diese Gruppe profitiert direkt von barrierefreien digitalen Angeboten.

Ältere Menschen 

Mit zunehmendem Alter steigt das Risiko für Seh-, Hör- und motorische Einschränkungen. In Deutschland waren rund 22% der Bevölkerung über 65 Jahre alt (Stand 2022). Barrierefreie Technologien können älteren Menschen helfen, länger selbstständig und aktiv im digitalen Raum zu bleiben.

Temporäre Einschränkungen

Menschen mit vorübergehenden Einschränkungen, wie beispielsweise einer gebrochenen Hand oder nach einer Augenoperation, benötigen ebenfalls barrierefreie Zugänge. Obwohl schwer zu quantifizieren, ist diese Gruppe signifikant, da fast jeder im Laufe seines Lebens temporäre Beeinträchtigungen erlebt.

Situative Einschränkungen 

Zu dieser Gruppe gehören Menschen, die in bestimmten Situationen, wie bei schlechter Beleuchtung oder in lauten Umgebungen, Einschränkungen erfahren. 

Menschen mit Lernschwierigkeiten oder kognitiven Beeinträchtigungen

Wir haben keine spezifischen Statistiken über die Anzahl der Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen in Deutschland gefunden. Dennoch profitiert diese Gruppe erheblich von einfacher Sprache und klar strukturierten digitalen Angeboten.

BFSG, WCAG 2.1, BITV 2.0 - Was ist das?

BFSG - Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) bringt folgende zentrale Aspekte mit sich:

  1. Geltungsbereich: Das BFSG tritt am 28. Juni 2025 in Kraft und betrifft digitale Produkte und Dienstleistungen, insbesondere Webseiten, Apps und Online-Shops. Es fordert, dass diese Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sein müssen, entsprechend der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) auf Niveau AA​​​​.

  2. Anforderungen und Übergangsfristen: Unternehmen müssen über die Barrierefreiheit ihrer Produkte und Dienstleistungen informieren. Wichtige Funktionen wie Identifizierung, Authentifizierung, Sicherheit und Zahlungen müssen barrierefrei gestaltet werden. Für vor dem 28. Juni 2025 erstellte digitale Präsenzen und Angebote gibt es eine Übergangsfrist bis zum 27. Juli 2030, um sie barrierefrei zu machen. Jede wesentliche Änderung nach dem 28. Juni 2025 muss jedoch sofort barrierefrei umgesetzt werden​​.

  3. Ausnahmen und Strafen: Kleinstunternehmen, die weniger als 10 Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio. € haben, sind von der Pflicht zur Barrierefreiheit ihres Online-Auftritts ausgenommen, sofern sie nur Dienstleistungen anbieten. Diese Ausnahme gilt jedoch nicht für Unternehmen, die Produkte online verkaufen. In Fällen, in denen die Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen eine unverhältnismäßige Belastung darstellen würde, können Unternehmen eine Ausnahme beantragen. Bei Verstößen gegen das Gesetz können Geldstrafen von bis zu 100.000 € verhängt werden​​.

WCAG 2.1 - Web Content Accessibility Guidelines

Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 sind ein international anerkannter Standard für die Barrierefreiheit von Webinhalten, der von dem World Wide Web Consortium (W3C) entwickelt wurde. Sie bieten detaillierte Kriterien, um Websites, Apps und andere digitale Inhalte für Menschen mit verschiedenen Arten von Behinderungen zugänglich zu machen. Die Richtlinien basieren auf vier Grundprinzipien: Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit. Außerdem enthalten sie spezifische Empfehlungen zu Themen wie Kontrastverhältnisse, Tastaturnavigation, Textalternativen für nicht-textuelle Inhalte und Kompatibilität mit assistiven Technologien, unterteilt in drei Konformitätsstufen: A, AA und AAA.

Harmonisierte Europäische Norm (EN) 301 549

Die harmonisierte Europäische Norm EN 301 549 legt die Anforderungen an die Barrierefreiheit für Produkte und Dienstleistungen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) fest. Sie ist ein wichtiger Bestandteil der Gesetzgebung in der EU, um sicherzustellen, dass IKT-Zugänge und -Dienste für alle Menschen, einschließlich derer mit Behinderungen, zugänglich sind. Die Norm beinhaltet spezifische Anforderungen für eine Vielzahl von Technologien und Produkten der Informationstechnik, darunter Webseiten, Software, Hardware und Mobilgeräte. Sie ist eng an die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) angelehnt und bezieht sich auf deren Kriterien, erweitert diese jedoch um zusätzliche Anforderungen für Hardware und mobile Anwendungen. Die EN 301 549 wird von öffentlichen Stellen innerhalb der EU angewandt und bildet eine Grundlage für die barrierefreie Gestaltung von IKT-Produkten und -Dienstleistungen.

BITV 2.0

Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung 2.0 (BITV 2.0) ist eine deutsche Verordnung, die darauf abzielt, digitale Angebote der öffentlichen Verwaltung für alle Nutzer, einschließlich Menschen mit Behinderungen, zugänglich zu machen. Sie basiert auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0 und umfasst spezifische Anforderungen an die Gestaltung von Websites und mobilen Anwendungen. BITV 2.0 ist maßgeblich für Behörden und öffentliche Einrichtungen in Deutschland und stellt sicher, dass ihre digitalen Angebote ein breites Spektrum an Bedürfnissen und Fähigkeiten berücksichtigen, um Inklusion und gleichberechtigten Zugang zu Informationen und Diensten zu gewährleisten.

Wie finden die Kontrollen statt?

Die Kontrolle der digitalen Barrierefreiheit wird in Deutschland und in vielen anderen Ländern von staatlichen Marktüberwachungsbehörden wie der Überwachungsstelles des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik übernommen. Diese Behörden sind dafür zuständig, die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit, wie sie beispielsweise im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Deutschland festgelegt sind, zu überwachen. Sie führen Stichproben durch, überprüfen Beschwerden und können bei Verstößen Maßnahmen einleiten. In einigen Fällen kann auch die zuständige Aufsichtsbehörde, etwa für Telemedien, involviert sein. Zusätzlich gibt es unabhängige Organisationen und Initiativen, die Zertifizierungen und Audits anbieten, um die Einhaltung von Standards wie den WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) zu überprüfen und zu bestätigen.

Die Vorteile digitaler Barrierefreiheit

Die Vorteile von digitaler Barrierefreiheit sind vielfältig und bedeutsam, sowohl für Nutzer:innen als auch für Anbieter:innen digitaler Inhalte:

  • Erweiterte Zielgruppe: Durch die Berücksichtigung der Bedürfnisse von Menschen mit verschiedenen Behinderungen erreichen Websites und Apps ein breiteres Publikum.
  • Verbesserte Nutzererfahrung: Barrierefreie Gestaltung führt oft zu einer klareren, einfacheren und intuitiveren Benutzeroberfläche, die allen Nutzerinnen und Nutzern zugutekommt.
  • Rechtliche Compliance: In vielen Ländern, einschließlich der EU, gibt es Gesetze, die digitale Barrierefreiheit vorschreiben. Die Einhaltung dieser Gesetze vermeidet rechtliche Risiken und Strafen.
  • Positive Markenwahrnehmung: Unternehmen, die Wert auf Inklusion legen, verbessern ihr Image, stärken ihr soziales Engagement und ihre Corporate Social Responsibility.
  • Verbesserte SEO: Viele Aspekte der digitalen Barrierefreiheit, wie klare Strukturierung und Alternativtexte für Bilder, verbessern auch das Suchmaschinenranking.
  • Technische Vorteile: Barrierefreie Websites sind oft flexibler und zukunftssicher, da sie auf sauberen Code und Standards basieren.
  • Wirtschaftlicher Nutzen: Die Erschließung neuer Kundengruppen und die Steigerung der Kundenzufriedenheit können zu erhöhten Umsätzen führen.
  • Soziale Inklusion: Digitale Barrierefreiheit unterstützt das grundlegende Recht aller Menschen auf Zugang zu Information und Kommunikation, was zu einer inklusiven Gesellschaft beiträgt.

Digitale Barrierefreiheit erweitert die Kundenbasis und verbessert die Benutzererfahrung, was den ROI durch gesteigerte Kundenzufriedenheit und rechtliche Absicherung erhöht.

Bis wann müssen Webseiten oder Apps in Deutschland barrierefrei sein?

In Deutschland müssen Webseiten von öffentlichen Stellen bereits den Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) entsprechen, welche auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0 basiert. Für Bundesbehörden trat diese Verpflichtung bereits im Jahr 2011 in Kraft.

Für private Unternehmen und Organisationen gibt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vor, dass neue digitale Produkte und Dienstleistungen, die ab dem 28. Juni 2025 in Verkehr gebracht werden, von Beginn an barrierefrei sein müssen. Für bereits bestehende digitale Angebote gilt eine Übergangsfrist bis zum 27. Juli 2030. Diese Fristen gelten insbesondere für digitale Dienste im elektronischen Geschäftsverkehr, wie Online-Shops, Webseiten und mobile Anwendungen.

Wann solltest Du digitale Barrierefreiheit umsetzen?

Barrierefreiheit ist mehr als eine rechtliche Anforderung; es ist ein Schritt in Richtung einer offeneren und zugänglicheren digitalen Welt. Frühzeitig umgesetzt, kann es dabei helfen, eine breitere Zielgruppe zu erreichen und die Zufriedenheit und Loyalität der Nutzer zu steigern. Es zeigt, dass man proaktiv handelt und die Bedürfnisse aller Menschen ernst nimmt.

In unserer vernetzten Welt ist es wichtiger denn je, dass jeder Zugang zu digitalen Informationen und Diensten hat. Indem man heute beginnt, seine Webseite oder App barrierefrei zu gestalten, sorgt man nicht nur für Gleichberechtigung und Inklusion, sondern verbessert auch die allgemeine Benutzerfreundlichkeit für alle Nutzer:innen. Außerdem positioniert man sich damit als Vorreiter in Sachen soziale Verantwortung.

Was kostet eine barrierefreie Website oder App?

Die Kosten, um eine Website oder App barrierefrei zu gestalten, können je nach Medium und Anforderung stark variieren.
Um den Aufwand zu prüfen, bieten wir einen kostenlosen Basis-Check an. Jetzt kostenlosen Basis-Check anfordern

Was sind die 10 häufigsten Kernprobleme im Design?

Eine Fallstudie von Deque aus dem letzten Jahr 2020 ergab, dass 67 % der Probleme mit der Barrierefreiheit ihren Ursprung im Design haben.
Das ist nicht verwunderlich, da die Nutzerfreundlichkeit (Usability) und Nutzererfahrung (User Experience) direkt vom Design der Website oder App abhängig sind. 

67% der Mängel bei der Barrierefreiheit von Websites und Apps werden durch schlechtes UX und UI-Design verursacht

Die 10 häufigsten Kernprobleme im Webdesign, die die digitale Barrierefreiheit einer Website beeinträchtigen, umfassen typischerweise:

  1. Mangelnde Textalternativen: Fehlende oder unzureichende Alt-Texte für Bilder, Grafiken und andere nicht-textliche Inhalte erschweren blinden oder sehbehinderten Nutzern das Verständnis des Inhalts.

  2. Schlechter Farbkontrast: Ein unzureichender Kontrast zwischen Text und Hintergrund kann für Menschen mit Sehbehinderung, einschließlich Farbenblindheit, eine Barriere darstellen.

  3. Unklare Navigation und Struktur: Eine unlogische oder inkonsistente Navigationsstruktur, einschließlich fehlender oder falsch markierter Überschriften, erschwert Nutzern mit Sehbehinderungen oder kognitiven Beeinträchtigungen die Orientierung.

  4. Nicht reaktionsfähiges Design: Ein Design, das sich nicht an verschiedene Bildschirmgrößen und Geräte (wie Smartphones und Tablets) anpasst, kann die Bedienbarkeit einschränken.

  5. Verwendung von Farbe zur Kommunikation von Informationen: Wenn Informationen ausschließlich durch Farbe (z. B. rote Fehlermeldungen) vermittelt werden, ist dies für farbenblinde Nutzer nicht zugänglich.

  6. Unzugängliche Formulare: Formulare, die nicht klar strukturiert sind oder keine eindeutigen Beschriftungen und Anleitungen haben, können für Menschen mit verschiedenen Behinderungen schwer zu bedienen sein.

  7. Komplexe Tabellen und Grafiken: Tabellen oder grafische Inhalte ohne klare Beschriftungen oder Zusammenfassungen sind für Screenreader-Nutzer oft schwer verständlich.

  8. Übermäßiger Einsatz von Bewegung und Animation: Übermäßig animierte oder blinkende Inhalte können für Menschen mit Aufmerksamkeitsdefiziten, Epilepsie oder visuellen Beeinträchtigungen problematisch sein.

  9. Fehlende Skalierbarkeit des Textes: Wenn Texte sich nicht vergrößern lassen, ohne dass es zu einer Beeinträchtigung der Lesbarkeit oder Funktionalität der Seite kommt, ist dies für Nutzer mit eingeschränkter Sehfähigkeit ein Hindernis.

  10. Mangel an Tastaturzugänglichkeit: Eine Website, die nicht vollständig über die Tastatur bedient werden kann, ist unzugänglich für Personen, die keine Maus verwenden können.

Zusammenfassung

Die digitale Barrierefreiheit ist essenziell, um sicherzustellen, dass Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen gleichermaßen auf Webinhalte und Online-Dienste zugreifen können. Sie fördert Inklusion und Chancengleichheit in der digitalen Welt, was besonders wichtig ist, da immer mehr Aspekte des täglichen Lebens ins Internet verlagert werden. Unternehmen und Organisationen, die ihre Webangebote barrierefrei gestalten, erweitern ihre Zielgruppe und verbessern die Benutzererfahrung für alle Nutzer:innen. Gesetzliche Regelungen, wie das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Deutschland, machen Barrierefreiheit zunehmend zu einer rechtlichen Anforderung. Die Umsetzung digitaler Barrierefreiheit trägt nicht nur zur sozialen Verantwortung bei, sondern kann auch die Sichtbarkeit und das Image eines Unternehmens positiv beeinflussen. Wir sehen die kommenden gesetzlichen Verordnungen nicht nur als Pflicht, sondern vor allem als Chance an!

Wenn du dich näher mit dem Thema auseinandersetzen möchtest, melde dich bei uns! Wir freuen uns darauf, mit Dir in Kontakt zu treten!