Digitale Barrierefreiheit. Was man bei der Gestaltung von Websites und Apps beachten muss, um Teilhabe für Menschen mit Behinderung zu schaffen.
Digitale Barrierefreiheit bedeutet, die Gestaltung von Websites, Apps und anderen digitalen Medien so anzupassen, dass sie von allen Nutzerinnen und Nutzern, inklusive Menschen mit Behinderungen, ohne Einschränkungen genutzt werden können. Dazu gehören die Bereitstellung von Alternativen für visuelle und auditive Inhalte, die einfache Navigation und Bedienbarkeit sowie die Verständlichkeit und Zugänglichkeit der bereitgestellten Informationen. Das Ziel von Barrierefreiheit ist es, gleiche Zugangschancen zu digitalen Ressourcen zu schaffen und somit die Teilhabe aller Nutzergruppen am digitalen Leben zu ermöglichen.
Im Grund genommen handelt es sich hierbei um das Prinzip und gleichzeitig die Praxis. Digitale Inhalte, Technologien und Dienste so zu gestalten, dass sie von allen Menschen, unabhängig von ihren physischen oder kognitiven Fähigkeiten, genutzt werden können. Sie ermöglicht es, dass Personen mit unterschiedlichen Behinderungen – wie Sehbehinderungen, Hörbehinderungen, motorischen Einschränkungen oder kognitiven Beeinträchtigungen – auf digitale Ressourcen zugreifen, sie verstehen und bedienen können. Das beinhaltet zum Beispiel durch die Anpassung von Design, Struktur und Inhalt, den Einsatz von Screenreadern, Untertiteln, einfacher Navigation und verständlicher Sprache zu ermöglichen.
Kurz gefasst: Wenn sie so gestaltet ist, dass alle Menschen, einschließlich derjenigen mit verschiedenen Arten von Behinderungen, sie ohne Einschränkungen nutzen können. Hier sind die Schlüsselkriterien, die erfüllt sein müssen, damit eine Website als barrierefrei gilt:
Wahrnehmbarkeit:
Die WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) bieten verschiedene Konformitätsstufen (A, AA, AAA). Aktuell wird eine Website als barrierefrei angesehen, wenn sie allen Ansprüchen der Konformitätsstufe AA nachkommt. Die genauen Richtlinien dafür kannst Du hier nachlesen: Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)
Seine Website oder App barrierefrei zu gestalten, dient nicht nur dazu, den gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen. Es bietet einige Vorteile, die im Folgenden näher erläutert werden.
In Deutschland leben laut dem Statistischen Bundesamt etwa 7,9 Millionen schwerbehinderte Menschen, was ungefähr 9,4% der Gesamtbevölkerung entspricht (Stand 2019). Diese Gruppe profitiert direkt von barrierefreien digitalen Angeboten.
Mit zunehmendem Alter steigt das Risiko für Seh-, Hör- und motorische Einschränkungen. In Deutschland waren rund 22% der Bevölkerung über 65 Jahre alt (Stand 2022). Barrierefreie Technologien können älteren Menschen helfen, länger selbstständig und aktiv im digitalen Raum zu bleiben.
Menschen mit vorübergehenden Einschränkungen, wie beispielsweise einer gebrochenen Hand oder nach einer Augenoperation, benötigen ebenfalls barrierefreie Zugänge. Obwohl schwer zu quantifizieren, ist diese Gruppe signifikant, da fast jeder im Laufe seines Lebens temporäre Beeinträchtigungen erlebt.
Zu dieser Gruppe gehören Menschen, die in bestimmten Situationen, wie bei schlechter Beleuchtung oder in lauten Umgebungen, Einschränkungen erfahren.
Wir haben keine spezifischen Statistiken über die Anzahl der Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen in Deutschland gefunden. Dennoch profitiert diese Gruppe erheblich von einfacher Sprache und klar strukturierten digitalen Angeboten.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) bringt folgende zentrale Aspekte mit sich:
Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 sind ein international anerkannter Standard für die Barrierefreiheit von Webinhalten, der von dem World Wide Web Consortium (W3C) entwickelt wurde. Sie bieten detaillierte Kriterien, um Websites, Apps und andere digitale Inhalte für Menschen mit verschiedenen Arten von Behinderungen zugänglich zu machen. Die Richtlinien basieren auf vier Grundprinzipien: Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit. Außerdem enthalten sie spezifische Empfehlungen zu Themen wie Kontrastverhältnisse, Tastaturnavigation, Textalternativen für nicht-textuelle Inhalte und Kompatibilität mit assistiven Technologien, unterteilt in drei Konformitätsstufen: A, AA und AAA.
Die harmonisierte Europäische Norm EN 301 549 legt die Anforderungen an die Barrierefreiheit für Produkte und Dienstleistungen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) fest. Sie ist ein wichtiger Bestandteil der Gesetzgebung in der EU, um sicherzustellen, dass IKT-Zugänge und -Dienste für alle Menschen, einschließlich derer mit Behinderungen, zugänglich sind. Die Norm beinhaltet spezifische Anforderungen für eine Vielzahl von Technologien und Produkten der Informationstechnik, darunter Webseiten, Software, Hardware und Mobilgeräte. Sie ist eng an die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) angelehnt und bezieht sich auf deren Kriterien, erweitert diese jedoch um zusätzliche Anforderungen für Hardware und mobile Anwendungen. Die EN 301 549 wird von öffentlichen Stellen innerhalb der EU angewandt und bildet eine Grundlage für die barrierefreie Gestaltung von IKT-Produkten und -Dienstleistungen.
Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung 2.0 (BITV 2.0) ist eine deutsche Verordnung, die darauf abzielt, digitale Angebote der öffentlichen Verwaltung für alle Nutzer, einschließlich Menschen mit Behinderungen, zugänglich zu machen. Sie basiert auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0 und umfasst spezifische Anforderungen an die Gestaltung von Websites und mobilen Anwendungen. BITV 2.0 ist maßgeblich für Behörden und öffentliche Einrichtungen in Deutschland und stellt sicher, dass ihre digitalen Angebote ein breites Spektrum an Bedürfnissen und Fähigkeiten berücksichtigen, um Inklusion und gleichberechtigten Zugang zu Informationen und Diensten zu gewährleisten.
Die Kontrolle der digitalen Barrierefreiheit wird in Deutschland und in vielen anderen Ländern von staatlichen Marktüberwachungsbehörden wie der Überwachungsstelles des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik übernommen. Diese Behörden sind dafür zuständig, die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit, wie sie beispielsweise im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Deutschland festgelegt sind, zu überwachen. Sie führen Stichproben durch, überprüfen Beschwerden und können bei Verstößen Maßnahmen einleiten. In einigen Fällen kann auch die zuständige Aufsichtsbehörde, etwa für Telemedien, involviert sein. Zusätzlich gibt es unabhängige Organisationen und Initiativen, die Zertifizierungen und Audits anbieten, um die Einhaltung von Standards wie den WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) zu überprüfen und zu bestätigen.
Die Vorteile von digitaler Barrierefreiheit sind vielfältig und bedeutsam, sowohl für Nutzer:innen als auch für Anbieter:innen digitaler Inhalte:
In Deutschland müssen Webseiten von öffentlichen Stellen bereits den Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) entsprechen, welche auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0 basiert. Für Bundesbehörden trat diese Verpflichtung bereits im Jahr 2011 in Kraft.
Für private Unternehmen und Organisationen gibt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vor, dass neue digitale Produkte und Dienstleistungen, die ab dem 28. Juni 2025 in Verkehr gebracht werden, von Beginn an barrierefrei sein müssen. Für bereits bestehende digitale Angebote gilt eine Übergangsfrist bis zum 27. Juli 2030. Diese Fristen gelten insbesondere für digitale Dienste im elektronischen Geschäftsverkehr, wie Online-Shops, Webseiten und mobile Anwendungen.
Barrierefreiheit ist mehr als eine rechtliche Anforderung; es ist ein Schritt in Richtung einer offeneren und zugänglicheren digitalen Welt. Frühzeitig umgesetzt, kann es dabei helfen, eine breitere Zielgruppe zu erreichen und die Zufriedenheit und Loyalität der Nutzer zu steigern. Es zeigt, dass man proaktiv handelt und die Bedürfnisse aller Menschen ernst nimmt.
In unserer vernetzten Welt ist es wichtiger denn je, dass jeder Zugang zu digitalen Informationen und Diensten hat. Indem man heute beginnt, seine Webseite oder App barrierefrei zu gestalten, sorgt man nicht nur für Gleichberechtigung und Inklusion, sondern verbessert auch die allgemeine Benutzerfreundlichkeit für alle Nutzer:innen. Außerdem positioniert man sich damit als Vorreiter in Sachen soziale Verantwortung.
Die Kosten, um eine Website oder App barrierefrei zu gestalten, können je nach Medium und Anforderung stark variieren.
Um den Aufwand zu prüfen, bieten wir einen kostenlosen Basis-Check an. Jetzt kostenlosen Basis-Check anfordern
Eine Fallstudie von Deque aus dem letzten Jahr 2020 ergab, dass 67 % der Probleme mit der Barrierefreiheit ihren Ursprung im Design haben.
Das ist nicht verwunderlich, da die Nutzerfreundlichkeit (Usability) und Nutzererfahrung (User Experience) direkt vom Design der Website oder App abhängig sind.
Die 10 häufigsten Kernprobleme im Webdesign, die die digitale Barrierefreiheit einer Website beeinträchtigen, umfassen typischerweise:
Die digitale Barrierefreiheit ist essenziell, um sicherzustellen, dass Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen gleichermaßen auf Webinhalte und Online-Dienste zugreifen können. Sie fördert Inklusion und Chancengleichheit in der digitalen Welt, was besonders wichtig ist, da immer mehr Aspekte des täglichen Lebens ins Internet verlagert werden. Unternehmen und Organisationen, die ihre Webangebote barrierefrei gestalten, erweitern ihre Zielgruppe und verbessern die Benutzererfahrung für alle Nutzer:innen. Gesetzliche Regelungen, wie das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Deutschland, machen Barrierefreiheit zunehmend zu einer rechtlichen Anforderung. Die Umsetzung digitaler Barrierefreiheit trägt nicht nur zur sozialen Verantwortung bei, sondern kann auch die Sichtbarkeit und das Image eines Unternehmens positiv beeinflussen. Wir sehen die kommenden gesetzlichen Verordnungen nicht nur als Pflicht, sondern vor allem als Chance an!
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